100 Jahre Frauen im Business: MEILENSTEINE auf dem Weg zur Gleichstellung

In Zeiten intensiver Diskussionen und gesellschaftlicher Veränderungen werfen unsere Kolleginnen aus dem GIG7 – Kompetenzzentrum FeMale Busienss, einen Blick zurück auf die letzten 100 Jahre. Eine lange Zeit, in der es einige strukturelle Errungenschaften im Hinblick auf Frauen im Businesskontext gab.  Welche das sind, schauen wir uns hier an.  

Diese Meilensteine haben Geschichte geschrieben und prägen heute das alltägliche Leben von Frauen

Wir beginnen unsere Zeitreise im Jahre 1919, als im Januar die damalige Monarchie gestürzt und die Republik geboren wurde.
Mit diesem Umbruch kam das Wahlrecht für die 50% der Gesellschaft, die zuvor keine Möglichkeit hatte, Einfluss zu nehmen. Erstmals durften jetzt auch Frauen sowohl wählen, als auch gewählt werden - ein Meilenstein für politische Mitsprache und Mitbestimmung. Als Folge konnten Frauen erstmals Einfluss auf wirtschaftliche sowie arbeitsrechtliche Themen nehmen und somit auch gezielt Rechte einfordern. Das ist jetzt etwas über 100 Jahre her.
 

Aus "Gehorsam" wird freier Wille

Dennoch dauerte es weitere 30 Jahre, bis die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert wurde und die Basis für alle weiteren gesetzlichen Fortschritte schuf. So wurde beispielsweise erst 1958 die Abschaffung des sogenannten „Gehorsamsparagrafen“ eingeleitet. In Folge dessen durften Frauen, ohne eine Erlaubnis der Ehemänner oder Eltern, per Gesetz eigenmächtig ein Bankonto eröffnen und selbst entscheiden, zu arbeiten oder einen Beruf ihrer Wahl zu ergreifen - ein zentraler Schritt in die Richtung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit.

Was sich für die meisten von uns als selbstverständlich anfühlt, war es in der Tat für viele Großmütter und Mütter nicht!  Schön, dass es für Frauen heute Normalität ist, ihre Jobs selbst zu wählen, ihr eigenes Geld zu verdienen, asuzugeben und zu verwalten.  

Weitere Meilensteine für Frauen im Business

 

  • Im Jahr 1994 folgte schließlich das Gleichstellungsgesetz, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Eine solche Regelung gilt als Vorbild für private Unternehmen, die dadurch inspiriert werden sollten und wurden, ähnliche Strukturen, sowie Maßnahmen zur Förderung von Frauen zu etablieren.  
     
  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), seit dem 18. August 2006 in Kraft, schützt Frauen im Arbeitsumfeld vor Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts. Es fördert die Entgeltgleichheit, sodass Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt wie Männer gesetzlich erhalten müssen. Zudem verpflichtet es Arbeitgeber*innen, Diskriminierung zu verhindern und Chancengleichheit zu gewährleisten. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, fordert eine umfassendere Reform des AGG, um den Schutz vor Diskriminierung weiterhin zu verbessern. 

 

  • Mit der Einführung des Elterngeldes und der Elternzeit im Jahr 2007, wurde ein weiterer Grundstein gelegt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf strukturell ein Stück weiter voranzutreiben.  
     
  • Auch die gesetzliche Frauenquote, welche 2016 in Kraft trat, fördert seitdem die Sichtbarkeit und Mitbestimmung von Frauen in großen Unternehmen. Große mitbestimmungspflichtige und börsennotierte Unternehmen sind seitdem verpflichtet, mindestens 30% der Aufsichtsratspositionen mit Frauen zu besetzen. Dies zeigt schon jetzt Wirkung – vor der Einführung lag der Frauenanteil noch bei 18% und 2023 stieg er auf über 35% in diesen Gremien an. Eine weitere notwendige Maßnahme wurde 2021 mittels Ausweitung der Quote auf Vorstände ergriffen.   

Diese Meilensteine zeigen, dass strukturelle Veränderungen nicht nur historisch bedeutsam sind, sondern auch langfristige Auswirkungen auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Realität von Frauen haben. Dass Frauen arbeiten, ihre Jobs wählen können und Entscheidungen in Unternehmen und Parlamenten treffen, war vor 100 Jahren noch undenkbar.

Heute ist dies zum Glück für viele von uns Realität und Alltag.
Sie erinnern uns daran, dass Gleichstellung ein fortwährender Prozess ist, der von Mehrheiten bei Gesetztesmacher*innen, von mutigen Schritten und wichtigen Maßnahmen geprägt wird.