24. November '22 | 8:30 — 10:00

Wie ich R&D-Ausgaben rückwirkend vom Staat zurückbekomme! Forschungszulage

Bis zu 1. Mio € Zulage rückwirkend für F&E-Sach- & Personalkosten über die Forschungszulage erhalten.

Im Jahr 2020 wurde in Deutschland die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung („Forschungszulage“) eingeführt. Die Forschungszulage fördert F&E-Aktivitäten von Unternehmen mit bis zu 1 Mio. € Zulage pro Jahr. Doch welche Projekte werden konkret gefördert, wie ist die Zulage zu beantragen? Welche Risken und Fallstricke gibt es? Wie sehen die Praxiserfahrungen mit diesem neuen Förderinstrument aus?

Antworten auf diese und Ihre weiteren Fragen erhalten Sie bei unserer Veranstaltung!

Unsere Themen bei der Veranstaltung:

  • Grundlagen der Forschungszulage (Anspruchsberechtigung, förderfähige Kosten, Höhe der Förderung)
  • Anforderungen an förderungswürdige Vorhaben
  • Prozess der Beantragung und Auszahlung
  • Fallstricke und Tipps aus der Praxis
  • Sicherung der Verwertung der Projektergebnisse 

Die Veranstaltung findet hybrid statt.

Online:

Vor Ort:
CUBEX ONE - conference now
Franz-Volhard-Straße 5
68167 Mannheim

unsere referenten

Dr. Björn Mamat

Ifectis Innovationsförderung 
Chief Innovation Officer
Lahr

Martin Kopf

HSP STEUER Kopf & Kollegen
Geschäftsführender Partner
Berlin

Dr. Martin Brock

SKW Schwarz
Partner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Berlin

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